Mit dem KHVVG hat der Gesetzgeber die Medizinischen Dienste verpflichtet, neben den Strukturprüfungen und G-BA Qualitätskontrollen auch die Prüfung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen zu übernehmen. Dazu sollte der Medizinische Dienst Bund eine Richtlinie erstellen. <!–more–>
Dies Aufgabe war durchaus anspruchsvoll, galt es nicht nur, die Interessen der einzelnen Medizinischen Dienste in den Ländern auf einen Nenner zu bringen, sondern auch den Vorstellungen des BMG und der Ministerien in den Ländern zu genügen.
Die Richtlinie trägt den kryptischne Namen <Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Prüfungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“> und ist hier verfügbar: https://md-bund.de/richtlinien-publikationen/richtlinien/grundlagen-fuer-begutachtungen-und-qualitaetspruefungen/stationaere-leistungen.html