24-stündige Verfügbarkeit – rechtliche, semantische und sozialmedizinische Einordnung
Die „24-stündige Verfügbarkeit“ im OPS ist ein standort- und zeitbezogenes Strukturmerkmal. Sie verlangt, dass die jeweilige Leistung jederzeit ohne sicherheitsrelevanten Zeitverzug am Standort durchgeführt werden kann. Eine bloße Ruf- oder Televerfügbarkeit genügt nicht, sofern der OPS keine entsprechende Öffnungsklausel enthält. Gerichte (insbesondere das BSG) sehen Kooperationen oder Rufdienste ohne OPS-Ermächtigung als unzureichend an. Hintergrund und […]
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