Medizinischer Dienst

Leistungsgruppen ohne MD-Prüfung – Eine rechtspolitisch heikle Übergangsregelung?

Mit dem Krankenhaus-Haushalts-Anpassungsgesetz (KHAG) hat der Bundestag am 6. März 2026 Änderungen der Krankenhausreform verabschiedet. Ein Teil der Änderungen betrifft Ausnahmen für Länder wie Nordrhein-Westfalen, die bereits Leistungsgruppen an Krankenhäuser zugewiesen haben, ohne zuvor den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung der gesetzlichen Strukturvoraussetzungen zu beauftragen. Ein verpflichtendes Prüfverfahren – wenn auch nachträglich – durch […]

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24-stündige Verfügbarkeit – rechtliche, semantische und sozialmedizinische Einordnung

Die „24-stündige Verfügbarkeit“ im OPS ist ein standort- und zeitbezogenes Strukturmerkmal. Sie verlangt, dass die jeweilige Leistung jederzeit ohne sicherheitsrelevanten Zeitverzug am Standort durchgeführt werden kann. Eine bloße Ruf- oder Televerfügbarkeit genügt nicht, sofern der OPS keine entsprechende Öffnungsklausel enthält. Gerichte (insbesondere das BSG) sehen Kooperationen oder Rufdienste ohne OPS-Ermächtigung als unzureichend an. Hintergrund und

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Werden die Landesverbände des Medizinischen Dienstes entmachtet?

Wie eine unscheinbare Formulierung im KHAG die föderale Struktur des Medizinischen Dienstes verändern könnte Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erhält der Medizinische Dienst Bund erweiterte Befugnisse – eine Änderung, die auf den ersten Blick technisch wirkt, tatsächlich aber tief in die föderale Struktur eingreift. Bereits der Referentenentwurf enthielt eine kleine, aber folgenreiche Ergänzung in § 283

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